Das es ein mindestalter gibt ist scheinbar nicht richtig.
Also ich habe mich schon vor langer Zeit mal Angemeldet und schon öfters mal mitgezeichnet..
ob ich da ein alter angeben konnte / musste weis ich nicht mehr aber wenn ich auf die Seite zum registrieren gehe sehe ich, dass man niergends ein alter angeben kann.
https://epetitionen.bundestag.de/index. ... n=registerSelbst wenn man eine eigene Pedition einreichen möchte ist das alter unwichtig.
Petitionsausschuss
Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze)
Absatz 3. Petenten
(1) Das Grundrecht nach Artikel 17 GG steht jeder natürlichen Person und jeder inländischen juristischen Person des Privatrechts zu.
(2) Geschäftsfähigkeit ist zur Ausübung des Petitionsrechts nicht erforderlich; es genügt, dass der Petent in der Lage ist, sein Anliegen verständlich zu äußern. Das Petitionsrecht ist von persönlichen Verhältnissen des Petenten wie Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit unabhängig.